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Forderungsrecht
Sie haben Ihre Leistung ordnungsgemäß erbracht, doch trotz Anmahnung des Rechnungsbetrages erfolgt keine Zahlung des Kunden. Jetzt soll eine schnelle, nachdrückliche und konsequente Geltendmachung und ggf. auch Durchsetzung Ihrer Forderung erfolgen.
Die Beitreibung von Forderungen ist seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit eine Kernkompetenz. Meine Erfahrung lehrt, dass gerade konsequentes Handeln zum Zahlungserfolg führt und dies bei zukünftigen Geschäftskontakten mit dem Schuldner auch zu einem „Lerneffekt“ geführt hat. Oder es stellt sich die traurige Gewissheit der Insolvenz des Schuldners heraus, sodass nur noch die Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter zur Tabelle übrig bleibt.
Die Beitreibung durch den Anwalt hat den Vorzug, dass die gesamte Leistung aus einer Hand erfolgt, beginnend beim ersten Anschreiben, fortführend im Mahnverfahren, gegebenenfalls sodann im Gerichtsverfahren und zuletzt in der Zwangsvollstreckung. Die anwaltliche Sachkenntnis in Verbindung mit der genauen Überwachung der gesetzten Zahlungsfristen, der sofortigen Folgemaßnahme und der leider immer wieder erforderlichen Anwendung rechtlicher Fachkenntnisse zur Abwehr der meist unbegründeten Einwendungen der Schuldnerseite sind die Grundlage für den maximal möglichen Erfolg.
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